Die Vermittlung

Unsere Notstation            Meerschweinchen            Die Vermittlung            Danke            Links            Kontakt

 

 Reservierung:

Die Tiere können über einen Zeitraum von 3 Wochen reserviert werden, bis alle Vermittlungs- und Haltungsfragen geklärt sind und der Vermittlung von unserer Seite nichts mehr im Wege steht.
Desweiteren muss der Schutzvertrag bereits unterschrieben sein und das Tier bezahlt.

Wenn das reservierte Meerschweinchen aus welchen Gründen auch immer, nach 3 Wochen nicht abgeholt werden kann, wird pro Tier und Tag ein Betrag von 1€ zur Kosten- und Futtererstattung fällig.

Bei Rückgabe des Tieres wird die Schutzgebühr nicht erstattet.

Sollte ein Tier vor der (bereits geklärten) Vermittlung erkranken, so dass es nicht vermittelt werden kann, erstatten wir die Schutzgebühr in voller Höhe.

 

Haltung:

Alle Meerschweinchen werden nur in artgerechte Haltung vermittelt.

Artgerecht heißt:

* Es sollte immer mindestens schon ein Artgenosse anwesend sein.

Das Gehege/Eigenbau muss eine ausreichende Größe aufweisen. Für zwei Meerschweinchen sollte das Gehege ein Mindestmaß von 1 qm haben!

Für 2 Tiere muss eine Mindestlänge von 1,20m zur Verfügung stehen. Ein Dauerauslauf muss zur ständigen Verfügung der Schweinchen stehen.

Ab 3 Meerschweinchen eine Mindestlänge von 1,40m plus Auslauf.

 

Schutzvertrag & Schutzgebühr:

Unsere Meerschweinchen werden nur gegen Schutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt.

Die Schutzgebühr beträgt 20€ für Weibchen und 40€ für Kastraten.

Unsere Kastraten werden erst vermittelt, wenn sie ihre Kastrationsfrist von 6 Wochen abgesessen haben.

Hier geborenene oder abgegebene Babys werden erst ab einem Gewicht von 400g vermittelt.